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Kauf / Miete

Kauf und Miete von Instrumenten

Sie haben bei uns die Möglichkeit, ein Neuinstrument zu erwerben oder für eine begrenzte Zeit ein Leihinstrument aus unserem Fundus zu mieten.

Alle Orchesterinstrumente sind für das erste Jahr Vollkasko-versichert. Ausgenommen sind einige extra gekennzeichnete Produkte der Firma Yamaha und Selmer!! Dies bedeutet im Schadenfall, dass Sie das Instrument einfach bei uns abgeben können, und wir direkt mit der Versicherung abrechnen. Im Falle des Verlustes (Diebstahl oder liegen lassen) benötigt die Mannheimer Versicherung eine polizeiliche Verlustmeldung von Ihnen. Danach erhalten Sie das Geld meistens innerhalb von 21 Tagen ausgezahlt.

Mieten von Instrumenten

Sie können bei uns eines von rund 400 gebrauchten Instrumenten aus unserem Kontingent mieten. Die Kosten dafür betragen:

Gebogener Flötenkopf: 5,–€ monatl.
Querflöte:   25,–€ bis 30,–€ monatl. Kinderquerflöte: 20,–€ monatl.
Klarinette:   25,–€ monatl. Kinderklarinette in C: 20,–€ monatl.
Saxophon:  30,–€ monatl. Kindersopransax. gebogen: 25,–€ monatl.
Oboe:         45,–€ monatl. Kinderoboe: 20,—€ monatl.( Hier wird keine Miete beim Kauf angerechnet)
Posaunen:  25,–€  monatl. Kinderposaunen: 20,–€ monatl.
Trompeten: 25,–€  monatl. Kornett: 20,–€ monatl.

Die Mietpreise beziehen sich nur auf das Instrument. Zubehör wie Wischer und Blätter, sind nicht im Mietpreis enthalten.
Mindestmietzeit: 1 Monat
Bei einer Mietdauer unter 3 Monaten, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 20,00 €

Kaution:  jeweils 2 Monatsraten

Die Reparaturkosten für Verschleißarbeiten sind im Mietpreis enthalten.
Optimal ist es, ein Instrument bis zu einem Jahr zu mieten, da die Hälfte der bezahlten Miete aus dem ersten Jahr auf den Kauf eines neuen Orchesterinstrumentes ab einem Wert von 500,00 Euro (d.h. keine Blockflöten) angerechnet wird. Im 2. Jahr erhöht sich die Miete um 10,00€, davon ausgeschlossen sind Kinderinstrumente. Ein Mieten über das 2. Jahr hinaus ist nicht möglich. Die Mietinstrumente sind nicht über uns versichert, dies muss der Mieter selbst tun.